Was ist ein Oracle Audit?

Beim Softwarehersteller Oracle nennt sich der Audit – eine Lizenzplausibilitätsprüfung – „License Review“. Obwohl Oracle verglichen mit anderen Softwareherstellern wie Microsoft oder Adobe weniger Überprüfungen durchführt, steigt die Anzahl der Audits bei allen Herstellern rasant.

Die Unternehmen werden dabei in vielen Fällen zum ersten Mal damit konfrontiert und sind dementsprechend überfordert.

Zusammengefasst ist der Audit bei Oracle die Überprüfung, ob die von Oracle tatsächlich installierte Software in einem Unternehmen dem vertraglichen Lizenzbestand entspricht. Mitunter geht der Hersteller hierbei jedoch besonders aggressiv vor und verlangt die Offenlegung sämtlicher Betriebsabläufe – inkl. Solcher Hardware, die offensichtlich keinen unmittelbaren Zusammenhang zur Software hat.

Müssen wir kooperieren?
Was kann Oracle einfordern?

Vielen Unternehmen ist dabei jedoch nicht klar, in welcher Form sie kooperieren müssen und welche Informationen Oracle überhaupt verlangen darf.

Wie bei den meisten Audits kann der Hersteller von der regelmäßigen Unkenntnis des Unternehmens diesbezüglich ausgehen. Das führt dazu, dass das Audit-Recht, sofern es überhaupt vertraglich vereinbart wurde, in rechtlich nicht mehr vertretbarer Weise überspannt wird. Denn bei der Prüfung sollte besonders darauf geachtet werden, welche Informationen Oracle einfordern darf und welche nicht. Das ändert sich signifikant je nach Art und Weise, wie einzelne Lizenzen erworben worden und wie das anderweitige Vertragsverhältnis inkl. Audit-Klausel vereinbart sind.

Der Audit ist gerade kein Einfallstor, um ihren gesamten Lizenzbestand offenbaren zu müssen.

Mitunter führt diese Unkenntnis bei vielen Unternehmen dazu, dass sensible Interna weitergegeben werden. Das kann jedoch leicht und effizient verhindert werden. In vielen Fällen kann eine gerichtliche Prüfung sogar zur Rechtswidrigkeit der ganzen Klausel führen. Der Audit endet bereits, bevor er anfangen konnte. In solchen Fällen können Sie ganz gelassen abwinken.

Audit-„Anwälte“ und SAM

Trotz der richtigen Idee, Hilfe von Fachkundigen zu holen, wird sie nicht erfolgreich umgesetzt. Vorsicht sollte insbesondere bei so genannten „Audit-Anwälten“ genossen werden, denn oftmals handelt es sich um lediglich vom Hersteller unmittelbar autorisierten Partner, der beim Unternehmen mit einer „100%igen“ Erfolgsquote wirbt, wobei dem Kunden potentielle Schäden in Millionenhöhe erspart werden können. Dennoch läuft es immer auf eine Unterlizenzierung hinaus, die letztlich doch beglichen werden muss. Dies halten wir für fraglich.

Die „festgestellte“ Unterlizenzierung kann jedoch anhand eines „Software Asset Management“-Systems (SAM) zukünftig vermieden werden. Dem Kunden wird dabei verschwiegen, dass diese Audit-Anwälte unmittelbarer Partner der Softwarehersteller sind. Dies lässt die Frage aufwerfen, auf wen die „100%ige“ Erfolgsquote bezogen ist.

Was ist anders bei WIREAUDIT?

Der größte und zugleich wichtigste Unterschied ist, dass wir völlig unabhängig und frei agieren. Wir haben keinerlei Verbindung zu Oracle und kooperieren mit keinem sonstigen Partner. Unser Auftrag wird ausschließlich mit der Idee durchgeführt, Ihr Unternehmen ohne jegliche Strafzahlungen und vermeidbaren Unterlizenzierungen durch den Audit zu bringen. Durch unsere Expertenteams, u.a. bestehend aus erfahrenen, international tätigen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, werden wir auch alle weiteren rechtlichen Mittel einsetzen, um Sie zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns

Wir freuen uns über alle Fragen, die Sie zu diesem auf den ersten Blick komplexe Thema haben. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Mit unserer Hilfe versprechen wir Ihnen, wirklich aufatmen und einem kommenden Audit entspannt entgegensehen zu können. Unser Versprechen an Sie - nur eine wichtige Nachricht:

„Audit erfolgreich beendet!“

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